

Produktdetails
Der LEBEPUR Bio Kurkuma Shot ist eine sorgfältig zusammengestellte Pflanzenpulvermischung, die sich vielseitig in den Alltag integrieren lässt. Das Pulver eignet sich hervorragend als Zutat für Smoothies, Säfte oder auch Heißgetränke.
- Bio-Pflanzenpulvermischung mit Kurkuma und Zimt
- Ideal zum Einrühren in Getränke wie Säfte oder Smoothies
- Auch zur Zubereitung der beliebten Goldenen Milch geeignet
- Vegane Rezeptur in einer praktischen, wiederverschließbaren Verpackung
Diese Superfood-Mischung kombiniert ausgewählte Zutaten aus biologischem Anbau. Die feine Abstimmung der Komponenten macht das Pulver zu einer schmackhaften Ergänzung für verschiedene Kreationen. Ob als belebender Start in den Tag in einem frisch gepressten Saft oder als wärmendes Getränk am Abend – die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig. Dank des wiederverschließbaren Beutels bleibt das Pulver lange frisch und lässt sich einfach dosieren.
| Inhalt | 125 g |
| Produkttyp | Traditionell & Natur |
| Warnhinweis | Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. |
| Eigenschaften | Vegan |
| Eigenschaften | Vegan |
| Zutaten | 58% Kurkuma*, 23,5% Zimt* (Ceylon), Ingwer*, 2% Kardamon*, 1,9% Muskat*, Nelke* Schwarzer Pfeffer* *aus kontrolliert ökologischem Anbau |
| Hersteller | Lebepur GmbH |
| Herstelleradresse | Altensteinstr. 44b, 14195 Berlin |
| Kontaktmöglichkeit | support@lebepur.de |
| Nährwerte je | 100 g |
|---|---|
| Brennwert | 1.201 kJ / 287 kcal |
| Fett in g | 1,9 g |
| - davon gesättigte Fettsäuren in g | 0,4 g |
| Kohlenhydrate in g | 44 g |
| - davon Zucker in g | 3,1 g |
| Ballaststoffe in g | 33 g |
| Eiweiß in g | 7,2 g |
| Salz in g | 0,07 g |
| Zusammensetzung | Tagesdosis* | % der empfohlenen Tageszufuhr** |
|---|---|---|
| Curcumin | 2200 mg | -- |
| *NRV = Nährstoffbezugswerte nach VO (EU) Nr. 1169/2011; ** keine Referenzmenge definiert | ||
