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NaturKraft Wespenfallen Kappe Insektenschutz

Art.Nr.  2625789
3,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Produktdetails

Artikelinfos

fängt - einfach und zuverlässig zum Fangen von Wespen für Garten, Terrasse und Balkon umweltfreundlich und biologisch kompatibel mit jeder handelsüblichen Getränkeflasche für alle Außenbereiche wie Garten, Terrasse und Balkon ohne Einsatz von Insektiziden

Artikeldetails

Kontakt W.Neudorff GmbH KG
Kontaktadresse An der Mühle 3, 31860 Emmerthal
Anwendungshinweis Befüllen Sie eine Getränkeflasche zur Hälfte mit einem für Wespen attraktiven Lockstoff z.B. Limonade oder Fruchtsaft (bevorzugt Apfelsaft) und einem kleinen Teil Obstessig, sowie einem Spritzer Spülmittel. Wichtig: Verwenden Sie unbedingt Essig in der Lockstofflösung, da dieser verhindert, dass Bienen angezogen werden. Drücken Sie die Wespenfallenkappe auf den Flaschenhals. Die Flasche kann sich während es regnet nicht mit Wasser füllen, wodurch das Risiko einer eingeschränkten Wirksamkeit des Lockstoffs minimiert wird. Stellen oder hängen Sie die gefüllte Flasche mit einer Kordel in einer Höhe von ca. 1,5 bis 2 Metern in Bäume oder in die Nähe von Pflanzen. Vermeiden Sie die Nähe zu Fenster, Türen, etc., durch die Wespen in das Innere Ihrer Wohnung gelangen können. Die Wespenfallenkappe ist nicht geeignet für den Innenbereich. Die NaturKraft Wespenfallenkappe ermöglicht das Recyceln von Kunststoffflaschen auf intelligente Weise und hilft den Einsatz von Insektiziden zu vermeiden. Sollte infolge starker Hitze sehr viel Flüssigkeit verdunstet sein, kann die Falle jederzeit geöffnet und neu aufgefüllt werden. Die Falle lässt sich problemlos leeren und reinigen. Falle vorsichtig öffnen, falls sich lebende Wespen darin befinden! Um die Attraktivität auf Wespen zu erhöhen, sollte die Lockstofflösung wöchentlich gewechselt werden. Zusätzlich fängt die Wespenfallenkappe Fliegen, Fruchtfliegen und Mücken.
Inhaltsstoffe Biotechnische Falle ohne insektiziden Wirkstoff.
Inhalt 1 Stk.
Produkttyp Insekten- & Ungezieferschutz

Biozidhinweis

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Sicherheitshinweis

Besonderer Hinweis Alle wild lebenden Tiere (dazu gehören auch Wespen) unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Der allgemeine Artenschutz bestimmt, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen (§ 39 Abs.1Nr.1BNatSchG). Deshalb dürfen Wespen nur dann bekämpft werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Das ist der Fall, wenn sie ihre Nester am oder im Haus gebaut haben, wo sie zur unmittelbaren Gefahr für den Menschen werden. In der Regel werden nur zwei Wespenarten für den Menschen lästig und agressiv, die Deutsche und die Gemeine Wespe. Sie werden oft von menschlicher Nahrung angelockt und bauen ihre Nester gerne in Hohlräumen an oder in Häusern. Die meisten bei uns auftretenden Wespenarten sind nicht aggressiv oder lästig und interessieren sich auch nicht für unser Essen. Insbesondere die Sächsische Wespe, die an frei hängenden Nestern zu erkennen ist, ist äußerst friedfertig und sollte nicht bekämpft werden. Hornissen, Kreisel- und Knopfhornwespen, die unter besonderem Schutz stehen, (man findet sie in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung, § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG) dürfen gar nicht gefangen, getötet oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden. Die Fallenkappe darf deshalb nicht in der Nähe von Nestern besonders geschützter Arten angebracht werden.